Probleme bei der pauschalierten Abrechnung – Optionen

Es gibt zwei Urteile des BGH, die für die korrekte Ausführung von pauschalisierten Rechnungen von Bedeutung sind:

BGH-Beschluss zur Abrechnung beim Wechsel vermögend / mittellos vom 15.12.2010
Nach diesen Urteil des BGH kann ein Wechsel im Status vermögend / mittellos immer nur zum Beginn eines Abrechnungsmonats erfolgen.

BGH-Urteil zur Abrechnung nach Betreuerwechsel vom 25.05.2011
Nach diesen Urteil des BGH empfehlen wir die Option Abrechnungsquartale und Monate verwenden. Damit ist gewährleistet, dass immer drei ganze Monate abgerechnet werden.

Die Software berücksichtigt diese Urteile standardmäßig automatisch. Sie sollten allerdings die Option „Abrechnungsquartale und Monate verwenden“ setzen. Bei dieser Option ergeben sich die abzurechnenden Monate und auch das Monatsende gemäß § 188 BGB aus dem Beginn der Rechnung. Beginnt eine Rechnung z.B. am 04.03.2011, rechnet das Programm automatisch folgende Monate ab:

  • 04.03.2011 – 03.04.2011
  • 04.04.2011 – 03.05.2011
  • 04.05.2011 – 03.06.2011

Damit ist automatisch dem BGH-Urteil zur Abrechnung nach Betreuerwechsel Genüge getan.

Für Sonderfälle kann man ab der Programmversion Release 0.2.3.8 auch zusätzlich das zu verwendente Monatsende steuern. Dazu gibt es den neuen Tatbestand „Bezugsdatum – Monatsende“.

Nachfolgend ein Sonderfall:

  • Beginn der Betreuung: 30.11.2010.
  • Daraus ergibt sich erste Rechnung vom 01.12.2010 – 28.02.2011
  • Die folgende Rechnung ginge dann vom 01.03.2011 – 31.05.2011
  • Das korrekte Monatsende (30.ter) würde durch die Deckelung des Monatsendes im Februar gemäß § 188 Abs. 3 BGB, gewissermaßen vergessen.
  • Durch einen Tatbestand „Bezugsdatum – Monatsende 30.11.2010“  wird das automatisch korrigiert.

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Nachfolgend trotzdem einige Erläuterungen, welche Möglichkeiten die Software nach wie vor bietet, um die Berechnungen zu gestalten:

Die rechtlichen Grundlagen für die pauschalisierte Abrechnung stehen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).

In § 5 VBVG wird festgelegt, wie viele Stunden pro Monat der Betreuer abrechnen kann. Was mit Monat gemeint ist, wird in § 5 Abs. 4 näher definiert. Es handelt sich demnach nicht um Kalendermonate sondern so genannte Betreuungsmonate. Wird z.B. eine Betreuung zum 12.07.2005 eingerichtet, so geht der erste Betreuungsmonat vom 13.07.2005 bis zum 12.08.2005.

Lt. § 9 VBVG kann die Vergütung nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden.

Hieraus ist m. E. ersichtlich, dass nicht einfach Kalenderquartale abzurechnen sind, sondern so genannte Betreuungsquartale.

Abzurechnen ist also im obigen Beispiel ab frühestens 13.10.2005 das Betreuungsquartal vom 13.07.2005 – 12.10.2005:

  • 1. Monat: 13.07.2005 – 12.08.2005
  • 2. Monat: 13.08.2005 – 12.09.2005
  • 3. Monat: 13.09.2005 – 12.10.2005

Dem entgegen besteht vielfach die Vorstellung, dass man generell Kalenderquartale abrechnen kann. Dies wird auch von vielen Amtsgerichten zugelassen.

Noch schwieriger wird es mit den Fällen, die schon vor dem 01.07.2005 bestanden haben. Unterliegt die Dreimonatsfrist bei diesen Fällen den Betreuungsquartalen oder beginnt Sie mit dem 01.07.2005. Auch hier werden verschiedene Ansichten praktiziert.

Die Software erlaubt durch verschiedene Optionen die Realisierung von Vergütungsanträgen für jede Sichtweise. In den Grundeinstellungen verwendet das Programm für alle Betreuungen ab dem 01.07.2004 (diese sind am 01.07.2005 noch nicht im 2. Jahr) streng Betreuungsquartale als Abrechnungszeitraum und Betreuungsmonate als Abrechnungsgrundlage. Bei den Fällen zwischen dem 01.07.2004 bis 01.07.2005 wird dabei jeweils ab 01.07.2005 mit einem Rumpfquartal und einem Rumpfmonat begonnen, um in den Rhythmus der Betreuungsquartale und Betreuungsmonate zu kommen. Fälle, die vor dem 01.07.2004 begonnen haben, werden in den Grundeinstellungen mit Kalenderquartalen und Kalendermonaten abgerechnet, da sie sich schon im 2. Jahr der Betreuung befinden.

Mit der Option „Altfälle auch auf Beginn der Betreuung beziehen“ können Sie veranlassen, dass auch Fälle, die vor dem 01.07.2004 eingerichtet wurden, streng nach Betreuungsquartalen und Betreuungsmonaten abgerechnet werden.

Die Option „Ab 2. ten Jahr Kalenderquartale vorschlagen“, sorgt dafür, das auch in Zukunft, ab dem 2. ten Jahr nach Kalenderquartalen und Kalendermonaten abgerechnet wird.

Die Option „Rumpfquartale zulassen“ sorgt dafür, dass für die Übergangszeit unvollständige Quartale vorgeschlagen werden.

Die Option  „Aufnahmedatum als Ausgangspunkt für Abrechnungszeiträume“: Dadurch beginnt nach Betreuerwechseln der Dreimonatsrythmus neu. Wenn Aufnahmedatum vor 01.07.2005 wird 01.07.2005 als Bezugsdatum genommen

Die Option „Abrechnungsquartale und Monate verwenden“ geht einen ganz anderen Weg: Hiermit wird generell das (Abrechnungs)Quartal und der (Abrechnungs)Monat aus dem Beginn des Abrechnungszeitraums definiert. Altfälle werden in diesem Fall vom 01.07.2005 – 30.09.2005 auf Basis von den zugrunde liegenden Kalendermonaten abgerechnet. Für Neufälle entspricht diese Option automatisch der Abrechnung in Betreuungsquartalen und Betreuungsmonaten.

Die Option „Kalenderquartale vorschlagen“ rechnet generell in Kalenderquartalen ab. Dabei werden für Fälle ab dem 01.07.2004 Betreuungsmonate zugrunde gelegt und für Fälle vor dem 01.07.2004 Kalendermonate.

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Eine weitere Besonderheit besteht in der Anwendung des § 191 BGB durch manche Amtsgerichte, obwohl dieser im VBVG überhaupt nicht erwähnt wird. Demnach hat der Monat generell 30 Tage. Hier gibt es wieder zwei Varianten. Die eine Variante dividiert nur die genaue Tagzahl zwischen zwei Zeitpunkten durch 30. Hierfür müssen Sie die Option „Monat hat 30 Tage“ anwenden. Die zweite Variante ignoriert bei der Berechnung der Tagzahl zwischen zwei Zeitpunkten den 31. ten, wenn dieser darin vorkommt. Hierfür müssen Sie zusätzlich die Option „maximal 30 Tage“ setzen.

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Nachfolgend eine Aufstellung, für welche Abrechnungsmethoden und Zeiträume, welche Optionen gesetzt werden könnten:

  • Abrechnung nach Betreuungsquartalen. Betreuungen, die sich bereits im zweiten Jahr befinden (Altfälle) nach Kalenderquartalen: hierfür sind keine Optionen zu setzen. Dies ist die Standardeinstellung der Software.
  • Abrechnung nach Betreuungsquartalen, auch Altfälle: Option „Altfälle auch auf Beginn der Betreuung beziehen.
  • Frei festgelegte Quartale und Zeiträume: Option „Abrechnungsquartale und Monate verwenden“.
  • Abrechnung nach Kalenderquartalen: Optionen „Kalenderquartale vorschlagen“ und „Kalendermonate verwenden“

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