FAQ

FAQ - Käfer liegt auf dem Rücken und hat Fragen

Einige ihrer Fragen zu den Softwareprodukten von PleSoft haben wir in unserem Bereich FAQ für Sie zusammengestellt und beantwortet. Ihre Anregungen und Wünsche helfen uns diesen Bereich noch mehr an Ihren Bedürfnissen auszurichten.

FAQ – Installation und Netzwerk

Ich habe einen neuen PC. Wie bekomme ich das Programm und die Daten vom alten PC auf den neuen?

Die elegante Möglichkeit: Kopieren Sie den kompletten Ordner, in dem sich die Software befindet (in der Regel c:\betreu) vom alten PC auf den neuen und erstellen auf dem Desktop des neuen PC eine Verknüpfung zur „betreute.exe“ (bzw. „btg-mini.exe“). Damit haben Sie das Programm, die Daten und das Drucklayout komplett auf den neuen PC übertragen. Es wird beim Start evtl. eine neue Freischaltung verlangt, aber die ist kostenlos.

Die eher umständliche Methode – Neuinstallation:
Sie können mit www.betreuung-btg.de/update/btg_setup.exe die aktuelle Version downloaden und das Setup auf dem neuen PC ausführen. Prüfen Sie evtl. vorher, ob Sie einen gültigen Wartungsvertrag oder eine gültige Updateberechtigung für die aktuelle Version besitzen. Sonst fallen Updatekosten an. Im Zweifelsfall bitte die Hotline anrufen.

Nach der Neuinstallation ist das Programm immer erst eine Demoversion. Mit Datei -> Versionswechsel müssen Sie auf die Vollversion umstellen.

Auf dem alten PC mit „Datei -> Daten sichern“ eine Datensicherung ausführen. Die entstandenen Sicherungsdateien (*.btg und *.dok) auf den neuen PC mit „Datei -> Daten lesen“ einlesen.

Falls Sie ein spezielles Drucklayout verwenden (Briefkopf), eine evtl. vorhandenen Drucklayoutdatei „layout.lay“ mit „Datei -> Drucklayout lesen“ einlesen. Sie können die Drucklayoutdatei evtl. auch auf dem alten PC mit „Datei -> Drucklayout sichern“ erzeugen

Ich verwende das Programm abwechselnd auf zwei PCs. Wie bekomme ich die Daten von einem zum anderen?
  1. Auf dem PC, an dem Sie zuletzt gearbeitet haben eine Datensicherung durchführen (Datei -> Daten/Dokumente sichern). Z. B. auf einen USB-Stick.
  2. Die Datensicherung (in der Regel sind dies zwei Dateien (*.btg, *.dok) auf dem anderen PC einlesen (Datei -> Daten/Dokumente lesen).
Wie führe ich eine Netzwerkinstallation durch?
  1. Das aktuelle Programm (Setup) kann mit www.betreuung-btg.de/update/btg_setup.exe downgeloaded werden.
  2. Das Programm muss nur auf dem Server (bei Peer-to-peer Netzwerken wird ein Rechner als Quasi-Server verwendet), in einem beliebigen Ordner (bei Vista, Windows 7 nicht unterhalb von Programme), installiert werden. Die Clients, von denen das Programm aus genutzt werden soll, müssen Lese- und Schreibzugriff auf diesen Ordner haben. Auf den Clients braucht nur eine Verknüpfung auf die betreute.exe erstellt werden.
  3. Anstatt das Programm zu installieren, können Sie auch eine auf einen anderen Rechner existierende Installation auf den Server kopieren (kompletten Ordner).
  4. Das Programm muss auf den Clients einmalig mit (echten, Vista/Windows 7!!) Administratorrechten gestartet werden, damit notwendige Registrierungen durchgeführt werden können.
  5. Nach der Installation muss das Programm auf Netzwerklizenz umgestellt werden. Dazu im Programm auf „Datei/Versionswechsel“ klicken und dort Netzwerklizenz auswählen. Das Programm verlangt dann beim nächsten Start einen Freischaltcode, für dessen Eingabe man vier Wochen Zeit hat. Solange kann man einfach auf „Weiter“ klicken. Zur Berechnung des Freischaltcodes wird die jeweilige Identifikationsnummer benötigt. Bitte auf „Freischaltcode anfordern“ klicken und dann übermitteln (Fax: 09122/6312145).
  6. Für den Netzwerkbetrieb (gleichzeitiger Zugriff) müssen noch Benutzer angelegt werden. Dazu im Programm auf „Extras/Benutzer“ klicken. Dann für jeden Benutzer auf das Symbol für NEU und nach der Eingabe des Namens auf das Symbol für SPEICHERN klicken.
Kann ich PleSoft auf einem Mac installieren?

Die Softwareprodukte von Plesoft können nicht direkt auf eine MAC installiert werden, aber es geht sehr gut, wenn Sie die Software Parallels Desktop auf einem MAC nutzen und darin ein virtuelles Windows installieren. Anleitungen zur Windows Installation mit Parallels finden Sie z.B. hier https://kb.parallels.com/de/9003/. Auf Youtube finden Sie ebenfalls viele Anleitungen zu Parallels Desktop.

Bitte beachten Sie: Den Support zu spezifischen Problemstellungen, die sich aus dieser Konstellation ergeben, können wir nicht kostenfrei anbieten.

Was sagt die KI zur Nutzung von Windows auf einem Mac:

Tatsächlich ist es möglich, Windows auf einem Mac mit Parallels Desktop zu installieren. Hier sind die Schritte, um Windows 11 auf Ihrem Mac zu installieren:

  1. Parallels Desktop herunterladen und installieren:
    • Laden Sie Parallels Desktop für Mac herunter und installieren Sie es.
    • Der Installationsassistent wird Sie auffordern, Windows zu installieren.
  2. Windows 11 herunterladen und installieren:
    • Klicken Sie auf “Installieren” und warten Sie, bis die Windows 11-Installationsdateien heruntergeladen sind.
    • Sie werden benachrichtigt, wenn die Installation abgeschlossen ist.
  3. Windows-Anwendungen installieren:
    • Nach der Installation von Windows können Sie Windows-Anwendungen ausführen.

Bitte beachten Sie die Systemanforderungen für Parallels Desktop:

  • Betriebssystem: macOS Sonoma 14.0 oder neuer, macOS Ventura 13.2 oder neuer, macOS Monterey 12.6 oder neuer, macOS Big Sur 11.7 oder neuer, macOS Catalina 10.15.7 oder neuer, macOS Mojave 10.14.6 oder neuer.
  • Prozessor: Apple Silicon Chip oder Intel Core i5, Core i7, Core i9, Intel Core M oder Xeon Prozessor.
  • Speicher: 4 GB RAM.

Speicherplatz: 600 MB für die Parallels Desktop-Anwendung und zusätzlicher Speicherplatz für das Gastbetriebssystem (mindestens 16 GB für Windows).

FAQ – Benutzeroberfläche

Kann ich die Benutzeroberfläche anpassen?

Das Programm verfügt über Symbolleisten, mit denen häufig benötigte Funktionen schnell ausgeführt werden können. Mit Menü Hilfe -> Symbolleisten auf Standardposition können Sie verschiedene Varianten der Symbolleisten auswählen.

Listenansicht: Ab der Version 6.0x (0.0.8.3) kann unter Menü Extras -> Optionen -> Layout-Bedienung mit der Option „feste Schriftart in Listen“ gesteuert werden, wieviele Einträge in Listen sichtbar sind.

FAQ – Brieffunktion

Wie kann ich einen individuellen Briefkopf und das Drucklayout einrichten?

Der Briefkopf, der von der Software bei Briefen und Rechnungen ausgedruckt wird, kann beliebig gestaltet werden. Nähere Informationen dazu befinden sich im Handbuch.

Bei schwierigeren Briefköpfen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Hotline auf. Es empfielt sich vorab einen Entwurf, z.B. in Word zu erstellen.

Nachfolgend können Sie einige Variationen des Standardbriefkopfes betrachten und downloaden.

Falls Sie sich für einen der nachfolgenden Briefköpfe entschieden haben, laden Sie einfach die Datei layout.lay (Dateiname darf nicht verändert werden) am einfachsten auf den Desktop herunter. Dann klicken Sie im Programm auf Datei -> Drucklayout lesen und wählen den Ablageordner (Desktop).

Hinweis: Ausgedruckt wird immer das, was Sie bei den Daten hinterlegt haben. Möchten Sie z.B. keine Handynummer ausgedruckt haben, dürfen Sie unter Menü Stammdaten-> Betreuer unter Tel2 auch keine hinterlegen. Ändert sich Ihre Anschrift, müssen Sie diese Änderungen unter Menü Stammdaten -> Betreuer hinterlegen.

Briefkopfvarianten

StandardbriefkopfVorschauDownload
---Standardbriefkopf, eMail untenVorschauDownload
Variante 1 (Absender links)VorschauDownload
---Variante 1 (Absender links), eMail untenVorschauDownload
Variante 2 (Absender zentriert)VorschauDownload
---Variante 2 (Absender zentriert), eMail untenVorschauDownload
Variante 3 (Absender zentriert)VorschauDownload
---Variante 3 (Absender zentriert), eMail untenVorschauDownload
Variante 4 (Absender links, Grafik mitte)VorschauDownload
---Variante 4 (Absender links, Grafik mitte), eMail untenVorschauDownload
Variante 5 (Absender links, Grafik mitte)VorschauDownload
---Variante 5 (Absender links, Grafik mitte), eMail untenVorschau
Download
Variante 6 (Absender links, Logo1 mitte)VorschauDownload
---Variante 6 (Absender links, Logo1 mitte), eMail untenVorschauDownload
Variante 7 (Absender links, Logo2 mitte)VorschauDownload
---Variante 7 (Absender links, Logo2 mitte), eMail untenVorschauDownload
Variante 8 (Absender links, Logo3 mitte)VorschauDownload
---Variante 8 (Absender links, Logo3 mitte), eMail untenVorschauDownload
Variante 9 (Absender links, Logo4 mitte)VorschauDownload
---Variante 9 (Absender links, Logo4 mitte), eMail untenVorschauDownload
Variante 10 (Absender rechts, Logo1 links, Kontaktdaten untenVorschauDownload
Variante 11 (Absender rechts, Logo2 links, Kontaktdaten untenVorschauDownload
Variante 12 (Absender rechts, Logo3 links, Kontaktdaten untenVorschauDownload
Variante 13 (Absender rechts, Logo4 links, Kontaktdaten untenVorschauDownload

Hinweise:

1. Die obigen Briefköpfe können Sie selbst variieren, z.B. Schriftarten, Schriftgrößen usw. Beachten Sie dazu die Hinweise im Handbuch unter Drucklayout.

2. Bei den Varianten 1 bis Variante 9 wird in der Fußzeile die Bankverbindung mit ausgedruckt. Dies können Sie folgendermaßen beeinflussen:

  • Schreiben Sie in die Bemerkung beim Betreuer (Button „Bemerkung“, unter Menü Stammdaten -> Betreuer) „$$$ $$$“. Der gewünschte Text muss mit $$$ beginnen und mit $$$ enden! Es wird keine Bankverbindung ausgedruckt.
  • Schreiben Sie in die Bemerkung beim Betreuer (Button „Bemerkung“, unter Menü Stammdaten -> Betreuer) „$$$So will ich die Bankverbindung haben$$$“. Der gewünschte Text muss mit $$$ beginnen und mit $$$ enden! Es wird die Bankverbindung so ausgedruckt, wie Sie sie formuliert haben.

3. Bei Briefkopf Variante 2, Variante 3, Variante 10, Variante 11, Variante 12, Variante 13 wird im Absender oben „Betreuungsbüro“ mit ausgedruckt. Dies können Sie folgendermaßen beeinflussen:

  • Schreiben Sie in die Bemerkung beim Betreuer (Button „Bemerkung“, unter Menü Stammdaten -> Betreuer) „###Mein Spezial###“. Der gewünschte Text muss mit ### beginnen und mit ### enden! Es wird stattdessen Ihre Formulierung ausgedruckt.

4. Bei den Briefköpfen „eMail unten“ wird die eMail-Adresse in der Fußzeile ausgedruckt. Falls Sie zusätzlich eine E-Post Adresse haben, können Sie diese wie folgt hinzufügen:

  • Schreiben Sie in die Bemerkung beim Betreuer (Button „Bemerkung“, unter Menü Stammdaten -> Betreuer) „EEEE-Post: xxxxxx@e-post.deEEE“. Der gewünschte Text muss mit EEE beginnen und mit EEE enden!

Achtung: Die Änderungen nach den Hinweisen 2, 3 und 4 werden erst wirksam, wenn Sie das Brieffenster schließen und erneut öffnen.

Das Brieffenster bewegt sich automatisch von oben nach unten, wenn ich die Maus bewege. Kann ich das abstellen?
Diese neue Funktion soll eigentlich das Arbeiten mit der Brieffunktion vereinfachen, stört aber manche Benutzer. Sie können diese neue Funktion ausschalten mit Menü „Extras/Optionen/Brief“. Dort dann die Option „kein Autoscroll“ aktivieren.
Kann ich in der Brieffunktion auch mit Tastenkombinationen (shortcuts) arbeiten?

Shortcuts (Tastenkombinationen) in der Brieffunktion (modern) (ab Release 0.2.1.7):

  • Strg+Umschalt+f = fett
  • Strg+Umschalt+k = kursiv
  • Strg+Umschalt+u = unterstrichen
  • Strg+a = Alles markieren
  • Strg+c = kopieren
  • Strg+x = Ausschneiden
  • Strg+v = Einfügen
  • Strg+z = Rückgängig
  • Strg+y = Wiederherstellen
  • Strg+f = Suchen
  • Strg+h = Suchen und Ersetzen
  • Strg+b = Blocksatz
  • Strg+l = Linksbündig
  • Strg+r = Rechtsbündig
  • Strg+e = Zentriert
Beim Ausdrucken von Briefen erscheinen seltsame Zeichen. Wie kann ich das beheben?
Dieses Problem tritt bei manchen Druckertreibern auf. In der Regel läßt es sich wie folgt abstellen: Menü Extras/Optionen/Layout-Bedienung. Dort die Option „ohne Schrifteinbettung“ anklicken und dann auf OK klicken.

FAQ – Papierarmes Büro

Papierarmes Büro

Papierarmes Büro

Papierarmes Büro

FAQ – Andere Funktionen

Kann ich von extern mit der Software arbeiten?
  • Export / Import: Mit diesen Funktionen ist es möglich, auf einem externen PC Konten, Buchungen, Tätigkeiten und Briefe zu erfassen und dann dem Gesamtdatenbestand hinzuzufügen. Lesen Sie dazu im Handbuch unter Export / Import.
  • Teamviewer: Mit Hilfe des Teamviewers (www.teamviewer.com) ist es möglich von außerhalb auf einen zentralen PC zu zugreifen. Eine einfache Anleitung, wie man das macht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) finden Sie hier.
  • Terminalserver: Dies sollte von Fachfirmen eingerichtet werden.

Hinweis: Mit der Einrichtung von Teamviewer oder Terminalserver ist mancher normale Computernutzer vielleicht überfordert. Sie können dies auch von einer Fachfirma einrichten lassen.

Was mache ich bei einer Fehlermeldung?
Sie sollten bei Fehlermeldungen auf keinen Fall weiterarbeiten. Schauen Sie erst in der Tabelle der Fehlermeldungen, ob dort eine Lösung genannt wird.

Möglicherweise hilft die Reparaturfunktion: Entweder im Programm auf Datei -> Reparatur oder das Programm beenden und die repair.exe im Programmverzeichnis starten.

Nehmen Sie evtl.Kontakt mit der Hotline auf (Tel. 09122/6312144). Wichtig dabei ist, dass Sie der Hotline den genauen Text der Fehlermeldung mitteilen. Sie können die Fehlermeldung auch vorab mailen an btg@plesoft.de.

FAQ – Betreuung §BtG

Wie weise ich IBAN / BIC in meinen Vergütungsanträgen aus?
Um statt der Kontonummer und der BLZ in Vergütungsanträgen auszuweisen gehen Sie folgendermaßen vor:

  •  unter Menü Stammdaten -> Betreuer bei jedem Betreuer zusätzlich IBAN und BIC hinterlegen
  • In der pauschalen Abrechnung links unten auf den Button Optionen klicken. Dort dann auf den Button „Texte“. Bei „Rechnungstext Erstattung Justiz“ müsste jetzt schon stehen: „Ich bitte um Erstattung aus der Justizkasse und Überweisung des Zahlbetrages auf das Konto bei der (BIC: ), IBAN: “
  • Falls nicht, rechts davon auf den Button Standard klicken.
Wie verwalte ich Verfahrensbeistandschaften mit dem Programm?
  • Der entsprechende Klient muss als Verfahrensbeistandschaft deklariert werden. Dazu unter der Karteikarte „Betreuung“ bei den Stammdaten der Betreuten („Betreute“) nach der Zuweisung des Betreuers, bei Art „Verfahrensbeistandschaft“ auswählen.
  • Unten auf den Button „Verfahren“ klicken und dort das zuständige Gericht auswählen. Aktenzeichen eingeben und die entsprechende Pauschale hinterlegen (350,- oder 550,-).
  • Abrechnen für berufliche Verfahrensbeistände: In der Dokumentation rechts unten auf den Button „Tätigkeitsliste drucken/Abrechnen“ klicken oder Menü Extras/Abrechnung erstellen. Dort auf den Button „Pauschale gemäß § 158 Abs 7/2 FamFG“ klicken, evtl. 350,- oder 550,- € eintragen und auf Weiter klicken. Es erscheint dann ein Fenster, indem der Rechnungstext dann eingesehen (der Button „ABC“ wandelt die Variablen um) und mit dem Druckersymbol ausgedruckt werden kann.

FAQ – Erläuterungen zur pauschalen Abrechnung der Betreuervergütung

Zur ausführlichen Auseinandersetzung mit der Betreuervergütung und den Rahmenbedingungen der pauschalen Abrechnung empfehlen wir vertiefend folgende Beiträge aus dem Online Lexikon Betreuungsrecht des BGT:

Nachfolgend einige Hinweise:

Der Monat in der pauschalen Abrechnung (Kalendermonat, Betreuungsmonat, Abrechnungsmonat)

Die drei Begriffe werden häufig verwechselt. Manche denken, wenn das Wort „Monat“ im Gesetzestext vorkommt, immer an Kalendermonat. Das ist irreführend. Der Gesetzgeber meint da unterschiedliches.
Als Beispiel dazu § 9 Absatz 2 VBVG:

Hinsichtlich der Dauer der Betreuung wird bei der Berechnung der Fallpauschalen zwischen den Zeiträumen in den ersten drei Monaten der Betreuung, im vierten bis sechsten Monat, im siebten bis zwölften Monat, im 13. bis 24. Monat und ab dem 25. Monat unterschieden. Für die Berechnung der Monate gelten § 187 Absatz 1 und § 188 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

Da ist einfach von Monaten die Rede, gemeint sind aber nicht Kalendermonate, sondern sogenannte Betreuungsmonate. Betreuungsmonate beginnen einen Tag nach der Rechtskraft der Betreuungseinrichtung.

Was sind nun Abrechnungsmonate die z.B. in § 9 Absatz 4 VBVG explizit vom Gesetzgeber genannt werden? Betreuungsmonate und Abrechnungsmonate sind erstmal identisch. Nur wenn ein Betreuerwechsel stattgefunden hat, trennen sich Betreuungsmonate und Abrechnungsmonate. Die Abrechnungsmonate ergeben sich aus dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Bestellung des neuen Betreuers (einen Tag danach beginnt der erste Abrechnungsmonat). Die Betreuungsmonate bestimmen allerdings weiterhin die Einstufung in die verschiedenen Stadien der Vergütung. Das kann dann zu tageweisen Quotelungen innerhalb eines Vergütungsantrags führen.

'Betreuung seit' – 'Aufnahmedatum'

In der Software wird mit „Betreuung seit“ definiert, ab wann die Betreuung als solche besteht. Das ist wichtig für die Einstufung in die Fallpauschalen. Erstmal ist das identisch mit dem Aufnahmedatum durch sie. Nur wenn vor ihnen ein anderer Betreuer tätig war, ist das unterschiedlich.

Die Tatbestände

Mit Hilfe der Tatbestände teilen sie der Software mit, was, wie abgerechnet werden soll. Die Tatbestände werden chronologisch geführt.

Hinweis zu Änderungen der Tatbestände:
Änderungen bei den folgenden Tatbeständen wirken sich immer auf den ganzen Abrechnungsmonat aus, in dem die Änderung eintritt:

  • vermögend oder mittellos
  • „Verwaltung Vermögen 150.000 € plus“, „Wohnraum n. § 10 Abs. 1/2 VBVG“ oder „Verwaltung eines Erwerbsgeschäftes“ oder wenn diese Verwaltung beendet wird.
  • stationäre, bzw. andere Wohnform

auch wenn die Änderung z.B. erst am letzten Tag des Abrechnungsmonats eintritt, wirkt sich das auf den ganzen Abrechnungsmonat aus. Beispiel:

Der Abrechnungsmonat geht im Beispiel jeweils vom 17. eines Monats bis zum 16. des folgenden Monats. Am 15.03.2024 fließt ein Vermögen von 200.000 € zu. Vorher bestand MittellosigkeitDie Tatbestände „vermögend“ und „Beginn Verwaltung 150.000 € plus“ werden stimmig zum 16.03. eingetragen. Sie wirken sich jedoch auf den vollen Abrechnungsmonat 17.02.-16.03.2024 aus. In diesem Fall zum Vorteil des Betreuers.

Inflationsausgleich (abweichend Kalendermonate)

Im VBVG ist mit Monat nie der Kalendermonat gemeint, sondern immer Betreuungs- oder Abrechnungsmonate. Abweichend davon meint der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 BetrInASG im Zusammenhang mit dem Inflationsausgleich ausdrücklich Kalendermonate. Siehe auch bei häufige Probleme, „Viermalige Berechnung der Inflationsausgleich-Sonderzahlung“

Was tun, wenn der Rechtspfleger, das Amtsgericht den Vergütungsantrag nicht akzeptiert und um Korrektur bittet (korrigieren, Festsetzung beantragen…)

Sollte es zu einer berechtigten Korrekturanforderung durch den Rechtspfleger kommen, der sich auf die Zeiträume bezieht, dann prüfen Sie zunächst genau, welches Datum bei „Betreuung seit“ und „Aufnahmedatum“ einzugeben sind und korrigieren Sie diese, wenn nötig. Diese Korrektur ist immer als erstes umzusetzen.

Im zweiten Schritt können Sie dann unter pauschaler Abrechnung für diesen Klienten mit den nun korrekten Zeiten nochmals einen neuen Vergütungsantrag erstellen. Die bereits falsch abgerechneten Zeiten werden mit den nun korrekten Zeiten überschrieben.

Die Frage, ob der bisherige Zeitraum überschrieben werden soll, können Sie in diesem Fall bestätigen.

Es kommt leider aber auch sehr häufig vor, dass Rechtspfleger falsche Ansichten haben zur Auslegung des Gesetzes. Da wird nichts anderes möglich sein, als die Festsetzung der Vergütung antragsgemäß zu verlangen.

Optionen in der pauschalen Abrechnung

Sie sollten generell die Option „Abrechnungsquartale und Monate verwenden“ setzen. Bei dieser Option ergeben sich die abzurechnenden Monate und auch das Monatsende gemäß § 188 BGB aus dem Beginn der Rechnung. Beginnt eine Rechnung z.B. am 04.03.2024, rechnet das Programm automatisch folgende Monate ab:

04.03.2024-03.04.2024
04.04.2024-03.05.2024
04.05.2024-03.06.2024

Für Sonderfälle kann man auch zusätzlich das zu verwendente Monatsende steuern. Dazu gibt es den Tatbestand „Bezugsdatum – Monatsende“.
Damit wird das Ende der Abrechnungsmonate eindeutig definiert. Sinnvoll ist das z.B. dann, wenn Betreuung seit in den letzten Tagen eines Kalendermonats ist.

FAQ – Häufige Probleme in der pauschalen Abrechnung

Seltsame tageweise Quotelungen anstatt ganzer Monate im Vergütungsantrag

Dies liegt meistens daran, dass das Datum „Betreuung seit“ (Rechtskraft der Betreuungseinrichtung), aus dem sich im Normalfall die Berechnung der abzurechnenden Monate ergibt, nicht zum abgerechneten Zeitraum passt. Manchmal ist zum Beginn einer Betreuung nicht klar, wann genau die Rechtskraft der Betreuungseinrichtung vorliegt. Wird die dann hinterher noch korrigiert, ergibt sich evtl. eine Differenz zu den abgerechneten Monaten.

Wichtig ist hier, dass alle Zeitpunkte genau geprüft werden (auch die Daten zu denen die Tatbestände eingetragen wurden). Wenn dann alles stimmt, kann der Zeitraum erneut abgerechnet werden, bzw. vorher in der Vorschau geprüft werden.

„Betreuung seit“ – bitte immer prüfen
Häufig entstehen Fehler in der Vergütungsabrechnung durch Eingabe falscher Daten für den Beginn der Betreuung. Im Betreuungsprogramm sind hier grundsätzlich zwei Daten zu unterscheiden und jeweils korrekt einzugeben.

Ganz entscheidend wichtig für die Erstellung einer korrekten Vergütungsabrechnung ist der zutreffende Eintrag unter Betreuung seit (grün markiert) in der Karteikarte „Betreute“. Hier ist der ursprüngliche Betreuungsbeginn gemeint, wann die Betreuung erstmals bestellt wurde. Immer dann, wenn die Betreuung von einem Vorbetreuer übernommen wird, muss hier das ursprüngliche Bestelldatum des oder der Vorbetreuer eingetragen werden. Die Gerichte teilen dieses Datum leider nicht obligatorisch mit, daher müssen Sie dieses bei Ihrem Amtsgericht erfragen, wenn es nicht aus vorliegenden Unterlagen hervorgeht.

Davon zu unterscheiden ist das „Aufnahmedatum“ in der Karteikarte „Betreuung“. Hier tragen Sie ihr persönliches Aufnahmedatum ein. Wurde die Betreuung für die betreute Person mit Ihrer Bestellung erstmals eingerichtet, dann ist „Betreuung seit“ und „Aufnahmedatum“ identisch.

Sie müssen in beide Felder ein korrektes Datum eintragen, nur dann ergibt sich eine korrekte Vergütungsabrechnung. Grundsätzlich gilt für das Aufnahmedatum: Ist die sofortige Wirksamkeit angeordnet, gilt die Übergabe an die Geschäftsstelle (idR auf der letzten Seite des Betreuungsbeschluss ersichtlich) als Aufnahmedatum. Ist die sofortige Wirksamkeit nicht angeordnet, gilt grundsätzlich das Datum der Zustellung als Anfangsdatum (Eingangsstempel oder bei eBO ganz eindeutig das Eingangsdatum).

Sonderpauschale nach § 10 Abs. 1 VBVG wird nicht berechnet

Diese Sonderpauschale steht lt. Gesetzestext nur dann zu, wenn der Betreute im jeweiligen Monat als vermögend gilt. Dies wird durch den jeweiligen Tatbestand „vermögend“ definiert. Zusätzlich müssen natürlich die speziellen Tatbestände für diese Sonderpauschale hinterlegt sein.

Übernahme von ehrenamtlichem Betreuer, keine Berechnung der Zusatzpauschale nach § 10 Abs. 2 VBVG

Dazu muss ein spezieller Tatbestand eingerichtet sein „Übernahme von Ehrenamtlichen“. Das Datum dieses Tatbestandes muss exakt am ersten Tag des abgerechneten Zeitraums sein.

Sonderpauschale wegen Abgabe an ehrenamtlichen Betreuer nach § 10 Abs. 3 VBVG

Dazu muss im Abrechnungszeitraum der Tatbestand „Abgabe an Ehrenamtlichen“ hinterlegt sein.

Viermalige Berechnung der Inflationsausgleich-Sonderzahlung innerhalb einer dreimonatigen Vergütungsabrechnung

Zu Beginn einer Betreuung und nach einem Betreuerwechsel wird die Inflationsausgleich-Sonderzahlung tatsächlich viermal fällig. Das ist korrekt. Es werden vier Kalendermonate tangiert, in denen diese Zahlung zusteht.

Das ist der Fall, wenn der erste Abrechnungsmonat einen Tag nach „Betreuung seit“ oder einen Tag nach dem „Aufnahmedatum“ beginnt.

Beispiel: Der Betreuungszeitraum einer Vergütungsabrechnung in einer neuen Betreuung, die z.B. am 16.01.2024 begonnen hat, geht vom 17.01.2024- 16.04.2024 und erstreckt sich über drei Betreuungsmonate, jeweils vom 17. eines Monats – bis zum 16. des Folgemonats. Die Betreuung wurde aber in diesem Beispiel in den Monaten Januar, Februar, März und April jeweils an mindestens einem Tag geführt. Daher rechnet unser Betreuungsprogramm viermal den Inflationsausgleich ab.

Manche Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mancher Amtsgerichte stören sich daran und bitten um Korrektur. Haben sie damit recht?

Erklärung: Während die Vergütungsabrechnung an sogenannten Betreuungsmonaten orientiert ist (in obigem Beispiel eben jeweils vom 17. eines Monats bis zum 16. des folgenden Monats), wird der Inflationsausgleich für jeden Kalendermonat gezahlt, in dem die Betreuung an mindestens einem Tag geführt wird. Daraus ergeben sich in der Praxis Unstimmigkeiten, insbesondere im ersten Abrechnungsmonat einer neuen Betreuung. Hier ist es nämlich häufig so, dass vier Mal der Inflationausgleich anfällt, obwohl nur ein Quartal abgerechnet wird.

In § 2 Abs. 1 BetrInASG ist im Zusammenhang mit der Inflationsausgleichszahlung von Kalendermonaten die Rede. Die Inflationsausgleichszahlung wird für jeden Kalendermonate gewährt, an dem die Betreuung an mindestens einem Tag dieser Kalendermonate geführt wurde.

„… besteht für jeden in den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 fallenden Monat, in dem die Betreuung an mindestens einem Tag geführt wird.“ (§2 Abs. 2 BetrInASG)

Aus dem Gesetzestext ergibt sich eindeutig, dass hier Kalendermonate gemeint sind. Betreuungsmonate nach § 187, 188 BGB können hier nicht gemeint sein. Das wäre ausdrücklich vermerkt.

Noch deutlicher wird dies, wenn man die Begründung des Gesetzentwurfes liest. Dort steht zu Absatz 2:

„Der Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung ist zeitlich begrenzt und besteht für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten. Sie kann also höchstens 24-mal anfallen. Für jeden Kalendermonat, in dem die Betreuung an mindestens einem Tag geführt wird, kann die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung einmalig geltend gemacht werden. Der Anspruch besteht also schon nach dem Wortlaut der Vorschrift für jeden Monat nur einmal. Da sich die quartalsmäßigen Abrechnungszeiträume der Betreuervergütung nach § 15 Absatz 1 VBVG in der Regel nicht mit den Anspruchsmonaten decken, können Teile eines Kalendermonats in unterschiedliche Vergütungsabrechnungszeiträume fallen. Wurde beispielsweise die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Februar 2024 schon bei einer bereits für denselben Monat erfolgten quartalsmäßigen Vergütungsabrechnung festgesetzt, kann sie nicht nochmal gewährt werden, auch wenn sich der nachfolgende Abrechnungszeitraum noch auf Teile des Februars erstreckt. Die Begrenzung auf den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 bewirkt zudem, dass bei Betreuungen, die bereits vor diesem Zeitraum begonnen haben und bei denen die quartalsmäßige Vergütungsabrechnung sich auf einen Zeitraum von Ende 2023 bis Anfang 2024 erstreckt, die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nur für die vom Anspruch tangierten Kalendermonate des Jahres 2024 gewährt wird und nur einmal pro Monat. Entsprechendes gilt für überjährige Vergütungsabrechnungen am Ende des Geltungszeitraums.“